1/2 Das bedeutet z. B. eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Hier in Hamburg werden außerdem viele Ateliers zur „Zwischenmiete“ angeboten. Das können drei Monate oder ein Jahr sein… Das kann für einige Künstler*innen durchaus interessant sein – je nach Arbeitsweise/Projekt – https://t.co/9vb8So2fgb

von http://twitter.com/june_and_august